Adel – Wikipedia. Der Adel (althochdeutsch adal oder edili ‚Edles Geschlecht, die Edelsten‘, lateinischnobilitas) ist eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär tradiert.[1] Eine Klarheit des Begriffs gibt es allerdings nicht[2] und in den einzelnen europäischen Herrschaftsbereichen galten unterschiedliche Kriterien, wer zum Adel gehört und wer nicht.[3] Noch viel mehr gilt dies für außereuropäische Kulturkreise. Der Herrschaftsanspruch des Adels gründete sich unter anderem auf Leistung, Erziehung und Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht. Führungsschichten in den verschiedensten Kulturen der Welt und in unterschiedlichsten Gesellschaften werden als Adel gedeutet. Der Adel war trotz zum Teil sehr langer Phasen der Kontinuität immer wieder Veränderungen ausgesetzt. Er konnte zusammenbrechen, wie der spätrömische Adel, oder sich neu bilden.[4] In vielen Ländern der Welt hält der Adel seine ehemals umfangreiche und exklusive politische Macht nicht mehr in den Händen, ist zum Teil sogar nicht mehr existent (z. B. China), nicht einmal mehr als nach außen wahrnehmbare soziale Gruppe.
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Aus 18 Jahre Alten Republikein
Gleichzeitig gibt es viele Staaten, die von adeligen Häusern regiert oder repräsentiert werden und in denen der Adel eine wichtige Rolle spielt – von Großbritannien über den Oman bis Kambodscha.[5]In Europa kennt die Archäologie früheste Zeugnisse, die als solche adeligen Lebens gedeutet werden, vor allem Grabfunde und Reste ehemaliger Villen und Burgen.[6] Antike griechische, römische, aber auch z. B. Führungsschichten werden als Adel aufgefasst. Im Mittelalter hat sich der Adel aus römischen und germanischen, ethnisch gesehen teilweise auch aus slawischen Wurzeln zu einer „multifunktionalen Elite“ entwickelt, die politisch und militärisch, ökonomisch, sozial, kulturell und religiös führte,[7] allerdings nicht zwingend als „Adel“ zu deuten ist.[8]Der europäische Adel hat sich etwa ab dem 1.
Jahrhundert in der Regel ständisch organisiert.[7] In solchen ständischen Systemen gelten für den Adel bestimmte Rechte, Privilegien, Pflichten und Verhaltenskodizes.[9] Mit der Ablösung der ständischen durch demokratische, sozialistische oder kommunistische Systeme oder konstitutionelle Monarchien hat der Adel in Europa seine politische Bedeutung größtenteils verloren. Die rechtliche wie gesellschaftliche Situation des Adels gestaltet sich historisch je nach Region äußerst unterschiedlich: Vom prinzipiellen Verbleib der Standesunterschiede (z. B. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) über die Aufhebung der Standesvorrechte und - pflichten (z. B. Weimarer Republik) und seine Abschaffung (z. B. Auslöschung durch Verfolgung, Vertreibung, Inhaftierung und Ermordung (z. B.
Tagesschau.de - die erste Adresse für Nachrichten und Information: An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr aktualisiert bietet tagesschau.de die wichtigsten Nachrichten. Tagesspiegel.de - tagesaktuelle Berlin-Nachrichten und Schlagzeilen aus Berlin. Bangladesch (Bengalisch বাংলাদেশ Bāṃlādeś [ˈbaŋlaˌd̪eʃ]; Zusammensetzung aus bangla ‚bengalisch‘ und desh ‚Land‘) ist ein Staat in. Litauen Infos: Sehenswürdigkeiten in Litauen, Städte, Wetter, Geschichte, Volkskunst & Traditionen, Landkarte, Baltikum Tipps für ihren Urlaub in Litauen.
Frankreich, Russland, SBZ/DDR).[1. In Europa stellt der Adel heute dennoch mitunter eine relativ geschlossene soziale Schicht mit eigenen Lebensweisen, Umgangsformen und einem differenzierten Standesethos dar.[1. Ob das Wort Adel mit dem Wort Odal (etwa: angestammter Grundbesitzeiner Familie, siehe Artikel) verwandt ist,[1. Gegenstand einer langen wissenschaftlichen Kontroverse. Gustav Neckel[1. 5] wollte eine völlige Identität dieser Begriffe darlegen.
Friedrich Kauffmann schloss aus der Wortähnlichkeit, dass Odal Stammgut eines adligen Geschlechtes sei.[1. Dem wird entgegengehalten, dass zu Beginn der Überlieferung den Verfassern die Wortverwandtschaft längst nicht mehr gegenwärtig war. Außerdem könne aus solchen Ableitungen nicht hergeleitet werden, dass es überhaupt einen ur- oder gemeingermanischen Adel gegeben hat. Otto Behaghel bestritt jeglichen Zusammenhang zwischen den Wörtern „Odal“ und „Adel“.[1. Werner Conze hielt aber an einer Verwandtschaft der Begriffe fest,[1. Wörterbücher des Deutschen, Kluge/Seebold und Pfeifer.[1. Die Verbindung zwischen „Odal“ und „Adel“, „edel“ wurde dahingehend interpretiert, dass bei der Entstehung des Adels der Grundbesitz eine entscheidende Rolle gespielt habe.
Dies entsprach dem Stand der historischen Forschung im 1. Beginn des 2. 0. Jahrhunderts.[2. Doch diese Verbindung zwischen Adel und Grundbesitz lässt sich heute nicht mehr aufrechterhalten. Der Adel gründete sich nicht auf wirtschaftliche Elemente, sondern auf Teilhabe an der Macht im Sinne von Herrschaft über Menschen.[2. Aus dem Vorkommen von nōbĭlís oder Ableitungen daraus in lateinischen Texten wurde oft auf die Existenz eines Adels für die Zeiten und Gesellschaften geschlossen, über die diese Texte Auskunft geben. Das ist aber nicht zwingend.[2. Bereits Autoren des späten Mittelalters wussten, dass die Worte nōbĭlís und „Adel“ mehrdeutig sind.
Sie kannten den Abstand zwischen Begriff und Begriffenem. Der Begriff Adel sei viel- und mehrdeutig, konstatierte Bartolus von Sassoferato (1. Humanisten des 1. Jahrhunderts beklagten den ausnehmend weiten Bedeutungsumfang des Begriffs nobilitas, seinen latissimus ambitus (Giovanni Francesco Poggio Bracciolini: De nobilitate. Straßburg 1. 51. 3; Laurence Humphrey: Optimates sive de nobilitate. Basel 1. 55. 9 S.
Es gibt starke Hinweise darauf, dass es im Mittelniederdeutschen und Frühneuhochdeutschen noch kein allgemeines Wort für den Adel gab. Erst mit der Übersetzung lateinischer und frühneuhochdeutscher Texte ins Neuhochdeutsche wurde aus nobiles/nobilis scheinbar eindeutig Adlige/adlig, was in den Originaltexten keineswegs eindeutig ist. Martin Luthers Bibelübersetzung ist weit davon entfernt, die beiden Stellen, wo in der Vulgata eine Ableitung von nōbĭlís vorkommt (2. Makkabäer 6. 2. 3; 1. Korinther 1. 2. 6), irgendwie mit „Adel“ in Verbindung zu bringen.
Man ist ‚edel‘ im Verhältnis zum (all- )‚gemeinen‘ Volk, fällt auf (lat. Bekanntheit und ‚nobles‘ = vornehmes, großmütiges Verhalten und bildet schließlich in Bezug auf hervorragende menschliche Eigenschaften – Talente, Tugenden, Tüchtigkeit auf unterschiedlichen Gebieten (lat. Virtus, griech. Arete) – eine Gemeinschaft der ‚Besten‘ (griech. Aristoi).“[2. 4] In den romanischen Sprachen und im Englischen bleibt die Doppelbedeutung des lateinischen nōbĭlís im Sinne von „edel“ und „adlig“ erhalten. Oft wird behauptet, Adel sei „ein universalgeschichtliches Phänomen, das sich bereits in den frühen Hochkulturen findet.“[1], von den Pharaonen Ägyptens über den Adel Mesopotamiens, die attischen Eupatriden, die byzantinische und römische Aristokratie, den japanischen und chinesischen oder den arabischen Adel über den spätrömischen Senatorenadel, der die Brücke bilde zum europäischen Adel des Mittelalters usw., bis zum modernen neuzeitlichen Adel. Diese Aussage ist jedoch umstritten.
Tacitus schreibt, es habe einmal eine Zeit gegeben, in der alle Menschen gleich waren, und dass vererbte Herrschaft erst entstand, „als die Gleichheit verloren ging“ (Tacitus, Annales 3. Spätestens in der Renaissance fing man an, zu diskutieren, was „adelig“ und „Adel“ sei und eine „seit jeher“ gegebene Vorherrschaft des Adels wurde in Frage gestellt.[2. Wo keine schriftlichen Quellen vorliegen, weisen archäologische Funde überaus reicher Grabausstattungen, die neben einfachsten stehen, auf gesellschaftliche Führungsschichten hin.
Archäologen sprechen im Zusammenhang mit reichster Grabausstattung von „Fürstengräbern“, ohne – mangels schriftlicher Quellen – etwas über die Herrschaftsstruktur aussagen zu können. Die Behauptung, alle als vorindustrielle. Hochkulturen bezeichneten Gesellschaften wiesen eine Adelsschicht auf, ist nicht hinreichend belegbar; Adel wird oft von andersartigen Führungsschichten nicht hinreichend unterschieden. Daraus ergibt sich eine so starke Heterogenität des Adelsbegriffs, dass die genaue Definition von Adel nur mit Blick auf eine bestimmte Region und einen bestimmten Zeitraum geliefert werden kann. Fraglich ist auch, ob die scheinbar ununterbrochene Kontinuität „des Adels“ in Europa zwischen Römischem Reich und Zweitem Weltkrieg tatsächlich eine Einheit darstellt, ob sie in Hinsicht auf Prestige konstruiert wurde oder ob es sich um eine soziale Position handelt, die sich mit jeder Generation auch inhaltlich wandelt.[2.
Der Adel hebt sich in der Regel zunächst durch einen höheren Einfluss auf das öffentliche Geschehen, u. Form einer militärischen Überlegenheit oder Leistung (Schwertadel, Rittertum, Samurai, Amtsadel) und höherem wirtschaftlichen Potential, zumeist in Form von Grundbesitz (z. B. Patriziat), von der gesellschaftlichen Umgebung ab. Daraus ergibt sich der Anspruch, diese auch politisch zu dominieren. Diese gehobene Stellung ist – unabhängig von der ökonomischen Grundlage – zumeist erblich, woraus sich eine zentrale Bedeutung der Familie ergibt. Spezielle adelige Erziehung sollte schon seit der Kindheit möglichst umfassend auf das Tragen militärischer, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Verantwortung vorbereiten (vgl.
Adel verpflichtet“). Dies basiert auf der Idee der Aristokratie, also dem Bestreben nach einer Herrschaft der Besten bzw. Geeignetsten, die sich am Gemeinwohl orientiert. Ausschlaggebend sei dabei neben der Tüchtigkeit auch die Tugendhaftigkeit der Person, was sich in Europa u.
Ideal ritterlicher Tugenden niederschlage. Entsprechendes galt auch für das Ideal des gerechten Herrschers (vgl.
Absolutismus. Aus der Idee der Aristokratie resultierte auch der Aufstieg bzw. Erhebung besonders tüchtiger und tugendhafter Personen in einen Adelsstand. Es war dem Adel, meist – regional unterschiedlich – dem Höchstrangigen, dem König oder Kaiser, aber in einigen Ländern auch Herzögen und anderen Fürsten vorbehalten, Nichtadelige in den Adelsstand zu erheben (Dienst- oder Amtsadel), z. B. Heiligen Römischen Reich seit Kaiser Karl IV.
Der Herr und Monarch wiederum leitete seinen Herrschaftsanspruch von einer göttlichen Gnade oder Vorbestimmung ab, seine Herrschaftswürde durch Erbe (Erbmonarchie), Wahl (Wahlmonarchie) oder gar Prophezeiung (vgl. Zeichen und Prüfungen (vgl. Artussage, Lia Fáil) erlangt zu haben.